Die Vereinssatzung des Tauchclub Dieburg e.V.

§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Tauchclub Dieburg e. V. Der Sitz des Vereins ist Dieburg.

§ 2
Zweck und Aufgaben
Zweck und Aufgaben des Vereins sind die Förderung des Sporttauchens und des Flossenschwimmens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachgebiete. Der Verein verfolgt diesen gemeinnützigen Zweck ausschließlich und unmittelbar.

§ 3
Die Mittel des Vereins
Die Mittel des Vereins dienen ausschließlich den satzungsgemäß festgelegten Zwecken. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigen. Dem Vorstand oder sonstigen Mitgliedern des Vereins stehen keinerlei Ansprüche auf die Erträge des Vereinsvermögens oder auf das Vereinsvermögen selbst zu. Dies gilt auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit des Vereins. Soweit Mitglieder ehrenamtlich für den Verein tätig sind, haben sie nur Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen notwendigen baren Auslagen. Sonstige Vorteile dürfen ihnen nicht zugewendet werden.

§ 4
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins geht vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.

§ 5
Aufnahme und Mitgliedschaft
Die Zugehörigkeit zum Verein ist durch Einzelmitgliedschaft zu erwerben. Zur Aufnahme ist die Abgabe einer Eintrittserklärung erforderlich. Personen unter 18 Jahren haben mit der Eintrittserklärung die schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters vorzulegen. über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder verpflichten sich, die Satzung des Vereins und der Verbände, denen der Verein selbst als Mitglied angehört, anzuerkennen und zu achten. Die aktive Mitgliedschaft, die den Mitgliedern folgende Rechte einräumt, ist an eine regelmäßige Teilnahme am Trainingsbetrieb und die Vorlage einer gültigen ärztlichen Bescheinigung über die Tauchtauglichkeit gebunden: - Benutzung aller Einrichtungen und Gerätschaften des Vereins nach entsprechender Ausbildung. - Wahlrecht und das Recht bei Versammlungen Anträge und Vorschläge zu unterbreiten. - Wahlrecht ab 18 Jahre; bei der Wahl des Jugendwartes Wahlrecht für alle Jugendlichen. Die passive Mitgliedschaft berechtigt nicht zur Teilnahme an der sportlichen Vereinstätigkeit und gestattet dem Mitglied kein Wahlrecht.

§ 6
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, durch Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung muss spätestens zum 30. September des laufenden Jahres dem Vorstand in schriftlicher Form vorliegen.

§ 7
Ausschluss
Bei vereinsschädigendem Verhalten, insbesondere grober Missachtung der Vereinssatzungen oder der Vereinsbeschlüsse, ferner bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb des Vereins oder bei Vorhandensein eines Rückstandes der Beitragszahlungen über drei Monate hinaus, kann Ausschluss aus dem Verein erfolgen, was jedoch nicht von der Zahlungspflicht entbindet. Der Vorstand entscheidet darüber in geheimer Abstimmung mit 5/6 Mehrheit. Dem Ausgeschlossenen ist der Beschluss möglichst sofort mitzuteilen unter Angabe der Gründe, die den Ausschluss veranlasst haben. Dem Ausgeschlossenen steht das Recht zu, gegen diesen Beschluss Beschwerde an die Mitgliederversammlung einzulegen. Die Beschwerde ist jedoch nur zulässig, wenn diese schriftlich innerhalb von 14 Tagen - beginnend mit der Zusammenstellung des Ausschluss-Schreibens - an die Geschäftsstelle eingereicht wird. In diesem Fall wird der Vorstand eine Mitgliederversammlung einberufen, die mit 2/3 Mehrheit den Ausschluss bestätigen muss. Über den Grund des Ausschlusses ist der Rechtsweg unzulässig.

§ 8
Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder sind zur Zahlung einer Aufnahmegebühr und von Beiträgen verpflichtet, deren Höhe von der Jahreshauptversammlung jeweils für ein Jahr festgesetzt wird. Die Fälligkeit und Zahlungsweise bestimmt der Vorstand. Hat eine Neufestsetzung noch nicht stattgefunden, so ist jeweils der Betrag des Vorjahres zu zahlen. Der Vorstand ist befugt, bei Vorliegen besonderer Umstände einer Stundung oder einem Erlass des Beitrages zuzustimmen. Der Mitgliedsbeitrag sowie alle sonstigen Zahlungen sind im voraus bis spätestens zum 31.01. des betreffenden Jahres zu entrichten.

§ 9
Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 10
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- einem Vorsitzenden
- den beiden stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Kassenwart
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Es ist nicht möglich, dass zwei Mitglieder einer Familie dem Vorstand angehören. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von jeweils 2 Jahren gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während des Geschäftsjahres aus, so kann es durch Ergänzungswahl in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ersetzt werden. Bei Ausscheiden des Vorsitzenden führen die beiden Stellvertreter die Vereinsgeschäfte kommissarisch weiter.

§ 11
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet als Jahreshauptversammlung im ersten Halbjahr des neuen Jahres statt. Den Termin setzt der Vorstand fest. Die Einladung hierzu ergeht schriftlich durch den Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung. Sie muss spätestens 21 Tage zuvor auf der Internetseite des Vereins bekannt gegeben und, sofern vorhanden, an die E-Mail-Adresse oder andernfalls an die Postadresse des jeweiligen Mitglieds versendet werden. Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegt die Beschlussfassung über alle nicht dem Vorstand übertragenen Angelegenheiten des Vereins. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl von zwei Kassenprüfern
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für Satzungsänderungen ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Stehen bei Personenwahlen zwei oder mehrere Kandidaten zur Wahl, ist in geheimer Abstimmung zu wählen. Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 6 Wochen einzuberufen, wenn dies vom Vorstand oder von mindestens 20 v. H. aller Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt wird.

§ 12
Ausschüsse
Der Vorstand kann zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben Ausschüsse bilden. Die Beschlüsse der Ausschüsse bedürfen der Geheimhaltung des Vorstandes. Jedes Mitglied kann solchen Ausschüssen angehören.

§ 13
Haftung
Der Verein übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern und Gästen keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit entstehen.

§ 14
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Hierzu ist erforderlich, dass mindestens 4/5 der Mitglieder anwesend sind und 3/4 der Anwesenden für die Auflösung stimmen. Im Fall der Auflösung und im Fall des Verlustes der Rechtsfähigkeit des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszweckes fällt das Vereinsvermögen an den Landessportbund Hessen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich nur zur Förderung der Leibesübungen gemeinnützig zu verwenden hat.
 
§ 15
Datenschutz
Der Datenschutz ist in der Datenschutzerklärung des Tauchclub Dieburg e. V. geregelt. Diese steht auf der Internetseite des Vereins (www.tauchclub-dieburg.de) zur Verfügung.
Der Tauchclub Dieburg e. V. erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten der Mitglieder. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten der Mitglieder werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Die Mitglieder erhalten auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Anfragen können an vorstand@tauchclub-dieburg.de gerichtet werden.

Dieburg, den 20.08.1985 / Zuletzt geändert am 02.12.21
Vorsitzender: Werner Dreieicher
stellvertr.Vorsitzender: Horst Pitzke
stellvertr.Vorsitzender: Heinz Hepp
Schriftführer: Manfred Stemmler
Kassenwart: Ilona Christen
Kassenprüfer: Johannes Kern ; Erwin Thomas.